Anforderungen für Videozuschaltung
Die Videozuschaltung erfordert eine
UMTS-Verbindung. Die Möglichkeit zur
Nutzung der Videozuschaltung ist von der
Verfügbarkeit eines UMTS-Netzes
abhängig. Weitere Informationen zum
Dienst, zur Verfügbarkeit des UMTS-Netzes
und zu den mit der Nutzung des Dienstes
verbundenen Gebühren erhalten Sie bei
Ihrem Dienstanbieter.
Zur Nutzung der Videozuschaltung
müssen Sie Folgendes sicherstellen:
•
Ihr Gerät ist für die Verbindung von
Person zu Person eingerichtet.
•
Sie haben eine aktive UMTS-
Verbindung und befinden sich
innerhalb der Reichweite eines UMTS-
Netzes. Wenn Sie das UMTS-Netz
während einer
Videozuschaltungssitzung verlassen,
wird die Zuschaltung gestoppt, der
Sprachanruf jedoch fortgesetzt.
•
Sowohl der Absender als auch der
Empfänger sind beim UMTS-Netz
registriert. Wenn Sie jemanden zu
einer Zuschaltungssitzung einladen
und das Gerät des Empfängers sich
nicht in Reichweite eines UMTS-
Netzes befindet, die
Videozuschaltung nicht installiert ist
oder Verbindungen von Person zu
Person nicht konfiguriert sind, erhält
der Benutzer keine Einladung. Sie
erhalten eine Fehlermeldung, die
besagt, dass der Empfänger die
Einladung nicht annehmen kann.